02-27-2013, 01:21 AM -
i also have flickering in 6.4.0.3
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
[StGB §328 Absatz: 2 Nr.: 3]
[StGB §328 Absatz: 2 Nr.: 3]